Die Erdbestattung oder Beerdigung im Sarg ist eine der ältesten Bestattungsformen.
Seit Jahrhunderten bestatten nicht nur Christen ihre Verstorbenen mittels Erdbestattung. Und auch heute ist die Erdbestattung eine der häufigsten Bestattungsformen. Nach Bestattungsrecht erfolgt die Bestattung frühestens 2 Tage, spätestens 4 bis 10 Tage nach dem Tod.
Darüberhinaus besteht in Deutschland eine sogenannte Friedhofspflicht und Sargpflicht. Das bedeutet, dass die Bestattung ausschließlich auf dafür speziell ausgewiesenen Begräbnisflächen bestattet werden dürfen.
Eine Trauerfeier ist dabei genauso möglich wie eine stille Beisetzung. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit zum Abschiednehmen am offenen Sarg, damit Angehörige und Freunde sich ein letztes Mal von der verstorbenen Person verabschieden können. Hierbei wird der geöffnete Sarg in der Trauerhalle aufgebahrt. Eine ästhetisch und hygienisch einwandfreie Aufbahrung eines Verstorbenen wird dabei gewährleistet. Bei der Erdbestattung kann die verstorbene Person seine eigene Lieblingskleidung tragen. Schuhe und Gürtel werden von einigen Friedhöfen nicht zugelassen.