Schacht Wathlingen, Bestattung, Bestattungsinstitut
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Bestattungsinstitut Schacht
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Was im Sterbefall zu tun ist

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

 

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 

Immer für Sie da

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

 

05144 93947


Anschrift

Bestattungsinstitut Schacht
Peter Katanic
Am Bohlkamp 2 b
29339 Wathlingen

 

Telefon

05144 93947

 

E-Mail

bestattungen-schacht

@t-online.de

 

Was tun im Sterbefall?

Bitte verständigen Sie umgehend den ärztlichen Notdienst, sobald ein Sterbefall eingetreten ist.

Rufen Sie uns an damit wir Ihnen jetzt helfen können. 05144 93947.

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